| Bereitstellungszinsen |
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Bereitstellungszinsen fallen bei einer Baufinanzierung dann an, wenn die Darlehenssumme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt berechnet wird. Die meisten Anbieter einer Baufinanzierung lassen ihren Kunden einige Monate Zeit den Darlehensanteil abzurufen. Erst danach fallen die Bereiststellungszinsen an. Dennoch: Wer die Bereitstellungszinsen nicht in seine Pläne zur Baufinanzierung einbezieht, der kann am Ende eine böse Überraschung erleben. Denn bei der einen oder anderen Baufinanzierung sind die Bereitstellungszinsen höher als erwartet. Die Kosten für die Bereitstellungszinsen können eine Baufinanzierung also enorm verteuern. Sich vorher zu informieren hat daher oberste Priorität. Denn Bereitstellungszinsen können schon bei geringen Verzögerungen anfallen oder wenn der Bauträger nicht die volle Summe, sondern bloß den Baufortschritt in Rechnung stellt. Bereitstellungszinsen einer Baufinanzierung gehen nicht in die Effektivzinsberechnung ein und sollten daher vor Abschluss einer Baufinanzierung bei ihrer Bausparkasse erfragt werden. |
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